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Kautionen bei Ferienwohnungen?

Ist eine Kaution für eine Ferienwohnung ratsam? Wie hoch sollte Sie sein?

So gehen Sie mit der Kaution für Ihre Ferienwohnung um.

Sobald Sie Ihre Ferienwohnung oder ein Haus an einen fremden Gast vermieten, geben Sie einen Teil Ihres Eigentums über einen gewissen Zeitraum in fremde Hände. Es ist selbstverständlich, dass Sie sich als Vermieter und Eigentümer absichern wollen. Ihnen stehen dafür diverse Möglichkeiten zur Auswahl. Dazu gehören unter anderem Versicherungen, Hausregeln oder die Mietkaution. Wie Sie mit der Festlegung der Kaution für eine Ferienwohnung am besten umgehen und wie Sie die Übergabe sowie die Rückzahlung abwickeln, erfahren Sie in dem folgenden Artikel.

Was sind die Vorteile einer Mietkaution für die Ferienwohnung?

Für Vermieter hat die Mietkaution eigentlich nur Vorteile. Sie gewährt Ihnen die Sicherheit, die Unterkunft wieder in dem Zustand zu übernehmen, wie sie der Gast übernommen hat. Verursacht der Gast einen Schaden und meldet ihn nicht dem Vermieter, bleiben die meisten Besitzer der Ferienwohnungen auf den Kosten sitzen. Es ist schwierig, die Gäste im Nachhinein noch einmal zu erreichen und zu einer Zahlung zu bewegen. Die Mietkaution der Ferienwohnung verstärkt das Verantwortungsbewusstsein.

Ein Gast, der sich darüber bewusst ist, dass er einen gewissen Preis als Rückversicherung für den verantwortungsbewussten Umgang mit der Ferienwohnung zahlt, wird nicht mutwillig oder fahrlässig einen Schaden an der Einrichtung oder dem Objekt anrichten. Diese Gäste gehen sorgsamer mit Ihrem Eigentum um und vermeiden Schäden. Sie müssen zwischen der Abreise weniger Arbeit dafüraufwenden, die Ferienwohnung auf den nächsten Gast vorzubereiten.

Mit der Mietkaution erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit, sondern verringern auch die Arbeit, die Sie mit einer Ferienwohnung haben. Sie selbst müssen nicht in Vorleistung gehen, wenn Sie eine Reparatur beauftragen. Muss zum Beispiel ein Schlüsseldienst beauftragt werden oder ein Handwerker, können Sie die Kosten von der Kaution abziehen. Das Risiko für den Vermieter sinkt.

Wie Sie mit der Mietkaution für die Ferienwohnung am besten umgehen Aufstellen einer Hausordnung

Eine erste Voraussetzung für einen ordentlichen Umgang, ein klares Verhältnis zum Gast und eine Schadensbegrenzung ist eine konkrete Hausordnung für die Ferienwohnung. In diese Hausordnung kann der Gastgeber seinen Gästen deutlich machen, wie Sie sich in der Unterkunft verhalten dürfen und was auf jeden Fall verboten ist. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Erstellung dieser Hausordnung und definieren Sie klar formulierte Regeln, die keinen Zweifel daran lassen, was untersagt ist.

In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass die Gäste die Ausstattung nicht unsachgemäß verwenden und zum Beispiel Möbel verrücken, Sessel mit auf die Terrasse nehmen oder in der Ferienwohnung rauchen. Nicht immer ist der unsachgemäße Umgang mit dem direkten Bewusstsein des Gastes gleichzusetzen. Die meisten denken sich nichts dabei und bewegen sich in der Ferienwohnung als wären sie zu Hause. Von daher sollten Sie von Anfang an klare Regeln in der Hausordnung festlegen.

Definieren Sie in diesem Zusammenhang die Bedingungen, die Sie an die Mietkaution stellen. Weshalb erheben Sie überhaupt eine Mietkaution für die Ferienwohnung? Bei welchem Schaden muss der Gast mit einem Teil der Mietkaution einstehen? Wann und auf welche Art und Weise werden Sie den Gästen die Mietkaution zurückerstatten?

Die Mietkaution im Mietvertrag

Definieren Sie klare Regeln im Mietvertrag. Die Mietkaution muss unbedingt im Mietvertrag Erwähnung finden. Hier halten Sie fest, wie viel Sie erheben und wann Sie das Geld zurückzahlen. In diesem Fall wissen der Gast und der Vermieter, wie es sich mit der Mietkaution verhält. In jedem Fall wollen Sie Unregelmäßigkeiten oder Missverständnisse umgehen. Von daher ist es lohnenswert, den Gast wenigstens zweimal konkret auf bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen hinzuweisen.

Wie berechnen Sie die richtige Kautionshöhe?

Bei der Festlegung der korrekten Höhe der Kaution bleiben Ihnen zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Viele Vermieter legen einen Festpreis als Kaution für ihr Objekt fest. Unabhängig von der Länge des Aufenthalts und der Anzahl der Personen wird dieser Betrag festgemacht. Die Höhe der Kaution orientiert sich an dem Wert der Ausstattung. Die Höhe rangiert in meisten Fällen zwischen 100 und 300 €.
  2. Alternativ dazu können Sie einen bestimmten Prozentsatz festlegen, der sich am Gesamtpreis orientiert. Das richtet sich dann nach dem Buchungszeitraum und der Aufenthaltsdauer. Diese Form der Kaution macht sich immer dann bezahlt, wenn Gäste Kurzzeitaufenthalte über ein bis zwei Tage buchen. Hier wäre eine Kaution von 300 € überzogen und würde den Gast davon abhalten, Ihr Objekt zu mieten.

ACHTUNG: Grundsätzlich sollte die Höhe der Mietkaution niemals drei Monatsmieten ohne Nebenkosten überschreiten. Fällt die Mietkaution unverhältnismäßig hoch aus, hält Sie einen Gast von der Buchung ab.

Wie erfolgen die Zahlung und Rückzahlung der Kaution?

Auch in der Regulierung der Mietkaution bleiben Ihnen diverse Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Kaution in bar vom Gast zu übernehmen und bei der Abreise wieder zu übergeben. Das empfiehlt sich für all die Vermieter, die vor Ort sind und die Übergabe der Ferienwohnung selbst vornehmen. Eher unpraktisch ist diese Option bei der automatischen Schlüsselübergabe.

Hier kann es eine gute Variante sein, die Mietkaution mit der Buchung einzuziehen. Aus rechtlicher Perspektive ist der Vermieter angehalten die Mietkaution in der Zeit des Aufenthalts gewinnbringend anzulegen. Sollte es auf dem Konto Zinsen anfallen, müssen diese ebenfalls an den Gast zurückgezahlt werden. Eine wirklich praktische und geläufige Option für die Einzahlung der Mietkaution ist ein Kautionskonto.

TIPP: Sie können sich bei Ihrem Kreditinstitut erkundigen, welche Möglichkeiten für ein Kautionskonto bestehen.

Abwicklung der Bezahlung und Dokumentation der Mietkaution

Unabhängig von der Zahlungsmethode, die Sie für die Mietkaution auswählen, muss die Buchung sorgfältig in einer Rechnung nachgewiesen werden. Stellen Sie eine korrekte Dokumentation sicher, das ist auch bei der Barzahlung unerlässlich. Veranlassen Sie nach Abreise des Gastes schnellstmöglich die Rückzahlung der Kaution. Über die Rechnung und die Dokumentation gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie wirklich die korrekte IBAN haben. Im Zweifelsfall sollten Sie sich die Kontoverbindung nochmals vom Gast geben lassen.

Für was dürfen Sie die Kaution einbehalten?

Ist eine Reparatur aufgrund eines Schadens durch den Gast notwendig, dürfen Sie einen Teil der Kaution dafür einbehalten. Doch Achtung, Sie benötigen dafür einen Beleg und einen Schadensnachweis, dem Sie den Gast in Rechnung stellen. Nutzen Sie das Vertrauen Ihrer Gäste nicht unrechtmäßig aus und wickeln Sie den Schadensfall unbedingt transparent ab.

Die Kaution ist kein zusätzliches Einkommen. Sie darf also nicht zweckentfremdet werden. Es gibt einige leicht zerbrechliche Dinge wie Teller und Gläser, die mal schnell kaputtgehen können. Ist zum Beispiel ein Teller oder ein Glas zu Bruch gegangen, sollten Sie keinen Teil der Kaution einbehalten. Das wäre kleinkariert und würde dem Vertrauensverhältnis zum Mieter einen herben Dämpfer versetzen.

Denken Sie nach der Abreise des Gastes an eine schnellstmögliche Rückerstattung der Mietkaution. Andernfalls verlieren Sie eine positive Gästebewertung. Wenn die Gäste unverhältnismäßig lange auf ihre Rückzahlung warten müssen, hat zumeist eine negative Bewertung zur Folge. Die normale Frist liegt zwischen 14 und 45 Tagen und sollte niemals darüber hinaus gehen. Halten Sie den Zeitraum für die Rückerstattung der Mietkaution im Mietvertrag fest.

Für normale Gebrauchsspuren sollten Sie keine Mietkaution einbehalten. Mit steigender Zahl der Buchungen und einem zunehmendemAlter sind Gebrauchsspuren und Abnutzungsspuren unausweichlich. Dafür muss kein Gast aufkommen. Sie dürfen nur einen Teil der Mietkaution wirklich einbehalten, wenn ein deutlicher Schaden an einem Möbelstück oder an einem anderen Gegenstand vom Gast selbst vorgenommen wurde. Dazu gehört zum Beispiel ein zerstörtes Möbelstück oder ein defektes Elektrogerät sowie eine übermäßig starke Verschmutzung der Ferienwohnung.

Was passiert, wenn die Kaution den Schaden nicht deckt?

In den meisten Fällen bleibt die Kaution unberührt und es passiert nichts mit der Ferienwohnung. Im schlimmsten Fall übersteigt der Schaden den Wert der Kaution, den der Gast an Sie gezahlt hat. Auch in diesem Fall sollten Sie nicht ausrasten und ein Alternativen abwägen. Kontaktieren Sie den Gast und sprechen Sie mit ihm. Die meisten Probleme und Missverständnisse lassen sich in einem Gespräch lösen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Gast selbst einen Schaden ausgelöst hat und sie als Vermieter eigenständig darauf anspricht.

Ist es nicht möglich, in einem gemeinsamen Gespräch eine Einigung zu erzielen, gehen Sie einen Schritt weiter und schalten im schlimmsten Fall einen Anwalt ein. Versuchen Sie in jedem Fall die Situation fair zu klären. Ohnehin ist es ratsam, spezielle Versicherungen abzuschließen – zum Beispiel in Verbindung mit einer Hausratversicherung. So können Sie auf jeden Fall einigen Situationen entspannt entgegensehen und aus der Versicherung heraus die Schadenshöhe vollständig begleichen.

FAZIT

Die Mietkaution ist eine wichtige Absicherung für Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses. Sie wird zumeist gemeinsam mit dem Buchungspreis eingezogen oder vor Ort persönlich übergeben. Hat der Gast einen Schaden an den Möbelstücken, Einrichtungsgegenständen oder direkt an der Ferienimmobilie angerichtet oder diese unverhältnismäßig stark verschmutzt, hat der Vermieter das Recht einen Teil oder die volle Kaution einzubehalten.

Übersteigen die Schäden die eigentliche Kautionszahlung, sollten Sie versuchen den Sachverhalt erst einmal persönlich und freundlich mit dem Gast zu klären. Erst wenn die Klärung keinen Erfolg hat, geht der Weg zum Anwalt. Sicherheitshalber sollten Sie eine spezielle Hausratversicherung für die Ferienimmobilie abschließen. Regulieren Sie alle Bedingungen der Mietkaution transparent im Mietvertrag. Stellen Sie klare Hausregeln auf und bleiben Sie ehrlich, wenn es um die Behebung von Schäden und die Einbehaltung der Mietkaution geht.