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Rundfunkbeiträge bei Ferienwohnungen

Wann sind Rundfunkgebühren für Ferienwohnungen fällig?

Rundfunkgebühr für Ferienwohnungen

Mittlerweile kennen sich in Deutschland viele Vermieter von Ferienwohnungen mit dem Thema der Rundfunk Beiträge schon sehr gut aus. Doch immer wieder tun sich auch Lücken auf, wenn es darum geht, wie viel und ob überhaupt gezahlt werden muss. Aus diesem Grund wollen wir in diesem Artikel noch einmal näher auf das Thema der Rundfunk Beiträge bei Ferienwohnungen eingehen und sie über den neusten Stand in Kenntnis setzen.

An wen zahle ich den Rundfunkbeitrag für die Ferienwohnung?

Seit dem Jahreswechsel 2012 2013 wurde aus der einstigen GEZ der Gebühreneinzugszentrale die Gemeinschafts Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Senderanstalten. Der Hauptsitz der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist in Köln. Der Grund dafür waren die längst überholten Strukturen und Festlegungen der GEZ Gebühren zum damaligen Zeitpunkt. Man definierte den Gebührensatz abhängig von den Empfangsgeräten, das galt als überholt und wenig bürgernah. Einfacher verständlich sind die neuen Rundfunk Beiträge, denn sie sind unabhängig von den Empfangsgeräten und bringen auch ihre Vorteile für kleinere Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen mit. Aus vielschichtigen, komplexen und zum Teil schwer verständlichen Gebühren sind einfachere Beiträge geworden.

Für wie viele Ferienwohnungen muss ich zahlen?

Der private Haushalt ist dazu gezwungen, einen Rundfunkbeitrag einmalig von 17,50 € zu zahlen. Das ist der aktuelle Stand. Aus dem Januar 2021. Unabhängig von der Höhe der Gebühren ist die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Da spielen auch die verschiedenen Empfangsgeräte keine Rolle.

Wie viel Rundfunkbeiträge zahle ich für die Ferienwohnung?

Wenn sie das Ferienhaus oder die Ferienwohnung ausschließlich selbst nutzen als Zweitwohnsitz zum Beispiel, entrichten Sie dafür einen weiteren Rundfunk Beitrag von monatlich 17,50 €. Etwas anders stellt sich die Situation da, wenn Sie die Ferienwohnung vermieten.

Ohne Betriebsstätte

Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Objekt auf dem Gebäudekomplex besitzen, auf dem auch das Haupthaus steht oder zu dem ihr Grundstück noch gehört gehört der private Haushalt zur Betriebsstätte. Sie leisten bereits einen Monatsbeitrag für ihren Privathaushalt und müssen dann für die erste Ferienwohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen. Vermieten Sie eine zweite Einheit, wird dafür ein Dritt Beitrag in Höhe von 5,83 € fällig, den sie dann auch für jede weitere Ferienwohnung bezahlen.

Mit Betriebsstätte

Wenn sich die Ferienwohnung nicht auf ihrem Grundstück beziehungsweise in unmittelbarer Umgebung des Haupthauses befindet, haben Sie eine weitere Betriebsstätte. Der Gesetzgeber sieht die weitere Betriebsstätte als ortsfeste Raum Einheit die sie nicht ausschließlich privat nutzen. Wenn sie dort gar keine oder weniger als acht Mitarbeiter beschäftigen, fällt der dritte Beitrag in Höhe von 5,83 € an. An dieser Stelle sei aber gesagt, dass auch hier das erste Objekt selbst in der vermiedsituation mit Betriebsstätte beitragsfrei bleibt. Jede weitere Ferienwohnung oder jedes Ferienhaus, das dann zu dieser Betriebsstätte gehört, kostet die 5,83 €.

Muss ich zahlen, wenn die Ferienwohnung nicht vermietet ist?

Ein Sonderfall ergibt sich auch in diesem Bereich, zum Beispiel wenn es sich um einen Saisonbetrieb handelt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich für genau die Schließ Zeit, wenn diese mindestens drei Monate betrifft, freistellen zu lassen. Wenn Sie also ihre Ferienwohnung oder ihr Ferienhaus über den Winter oder über das Frühjahr nicht vermieten, können Sie diese Freistellung beantragen. So einfach wie wir es uns an dieser Stelle vorstellen, macht es uns die Gebührenstelle leider nicht. Sie müssen nämlich von amtlicher beziehungsweise öffentlicher Stelle einen Nachweis erbringen, dass das Ferienobjekt in diesem Zeitraum nicht betrieben wird.

Ausgehend von den Angaben der Rundfunkstelle müssen für neben Wohnungen die Inhaber selbst schriftlich die Befreiung beantragen. Eingetragene Lebenspartner oder Ehepartner sind dazu berechtigt auch gemeinsam einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Online steht das Antragsformular zur Verfügung, das zur Befreiung genutzt werden kann.

Eine Befreiung können Beitragszahler aus sozialen oder so gesundheitlichen Gründen online beantragen. Sie geben ihre persönlichen Daten ein, prüfen online die Zusammenfassung drucken sich den Antrag aus und schicken ihn an die Post Anschrift der Rundfunkstelle. Sie finden auf dieser Seite die wichtigsten Formulare, die sie heute auch online ausfüllen und ausdrucken können. Wenn Sie die Möglichkeit war, und kontaktieren Sie die Mitarbeiter an der Servicehotline, hier können Sie ihre Fragen schnell persönlich und unkompliziert klären und sich eine Rückversicherung holen. Alles was sie für ihre Ferienwohnung beantragen, sollten Sie unbedingt schriftlich vornehmen, mündliche Vereinbarungen am Telefon sind nicht rechtsgültig.

Wer muss für die Zweitwohnung keinen Rundfunkbeitrag zahlen?

Die Zahlungen für die Zweit und neben Wohnungen waren bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtsnicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Am 1. November 2019 setzten die Bundesländer diesen Gerichtsbeschluss um. Seitdem ist es möglich eine Befreiung von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung zu beantragen na das ist aber nur möglich, wenn der Antragsteller mit seinem eingetragenen Lebenspartner oder Ehepartner in der gemeinsamen Hauptwohnung lebt. Befreit wird eine Person laut Gesetz wenn der eingetragene Ehegatte oder Lebenspartner den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung entrichtet. Dieser Fall trifft auch zu, wenn sie selbst oder der Partner den Beitrag für die Nebenwohnung entrichten. Ebenfalls schriftlich ist es möglich einen online Antrag für die Befreiung der Nebenwohnung auszufüllen. Eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Antrags ist eine Anmeldung des Antragstellers in dem Einwohnermeldeamt, das für die Nebenwohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Nichts tun ist keine Lösung!

Es hat sich bisher nicht als Lösung erwiesen, einfach auf die Anschreiben der Rundfunkbeitragsstelle nicht so reagieren. Wer die Briefe ignoriert, baut sich Stück für Stück ein Problemberg auf, den er teuer bezahlen muss. Grundsätzlich ist die Rundfunk Beitragsstelle dazu berechtigt, auch rückwirkend die Beiträge zu verlangen, wenn sie nachweislich belegen kann, dass die Ferienwohnung schon länger in Ihrem Besitz war und sie dafür keine Beiträge bezahlt haben. Es gibt keinerlei Präzedenzfälle zum jetzigen Fall, die belegen, dass ich vom Mieter aus der Beitragspflicht heraus klagen konnten. Versuche wurden unzählige unternommen, bisher war keiner davon erfolgreich. 

Heute gehört das nicht zahlen des Rundfunkbeitrags mit der neuen Gebührensreform als eine Ordnungswidrigkeit, diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer die Briefe ignoriert, bekommt schlussendlich Post von der Kommune oder vom Land mit der Androhung einer Zwangsvollstreckung. Soweit sollten Sie es nicht kommen lassen und die Beträge lieber auf die Vermietungskosten umlegen.

Zusammenfassung

Sehen wir doch mal die positiven Seiten. Betreiben Sie eine Ferienwohnung auf ihrem Grundstück oder im eigenen Wohnhaus, müssen Sie dafür nicht einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Selbst wenn die Ferienwohnung oder das Ferienhaus sich auf eine eigene Betriebsstätte außerhalb des Hauses befindet, sind die monatlichen Kosten für die GEZ doch relativ moderat mit 5,83 €. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Kalkulation der Kosten seit 2013 deutlich einfacher geworden ist. An dieser Stelle wollen wir natürlich keine Grundsatzdiskussion über den Sinn und die Sinnhaftigkeit des Rundfunkbeitragsaufmachen. Gegner und Kritiker wird auch die Neuregelung nicht milde gestimmt haben. Betreiber beziehungsweise Vermieter von einer Ferienwohnungen haben aber ab sofort die Möglichkeit vereinfacht die Gebührensätze in die Kosten für die Vermietung mit einfließen zu lassen. Wenn Sie also nicht eine Befreiung in Schließzeiten beantragen kämen sie für eine Ferienwohnung jährlich auf zusätzliche Mehrkosten in Höhe von: 69,96 €.