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So stellen Sie sicher, dass Ihre Gäste nicht mehr Besucher mitbringen

Mehr Gäste in Ihrer Ferienwohnung als gebucht?

So stellen Sie sicher, dass Ihre Gäste nicht mehr Besucher mitbringen.

Wie Sie merken das mehr Gäste als gebucht kommen

Für Gastgeber stellen sich in der Branche der Vermietungen wirklich sehr viele Challenges und Aufgaben, die nicht immer leicht zu bewältigen sind. Vermieter und Mieter sind Menschen, die Fehler machen und sich nicht immer ins Protokoll halten. Das ist doch überhaupt nicht schlimm. Sie als Vermieter der Ferien Immobilie müssen nur wissen, wie sie sich im Individualfall am besten verhalten sollen. Sind ein paar Gegenstände kaputt gegangen? Haben die Gäste zu spät aus gecheckt? Das sind Kleinigkeiten, die sie bestimmt in der Hausordnung festgehalten haben und mit wenigen Worten klären. Doch es scheint immer noch ein weiterverbreitetes Problem zu sein, dass Gäste mehr Personen mit in die Unterkunft bringen, als vorgesehen. Wie sie sich in diesem Fall am besten verhalten und es grundsätzlich vermeiden, dass mehr Besucher Ihren Urlaub im Haus verbringen, wollen wir in diesem Beitrag ausführlich zusammenstellen.

Eigentlich spielt es keine Rolle, was der Grund dafür ist, dass ein Gast mehr Personen mit in ein Objekt bringen, als ursprünglich vorgesehen ist. Dieser Zustand ist in akzeptabel für jeden Gastgeber und jedes Ferienobjekt. Es ist also nicht die Lösung, einfach darüber hinweg zu sehen. Zum einen sind die Gastgeber von der Unehrlichkeit der Gäste enttäuscht und von ihrer Loyalität. Schließlich tritt der Gastgeber auch den Gästen mit einem gewissen Vertrauen gegenüber, wenn er seine Wohnung oder sein Haus für eine gewisse Zeit fremden Menschen übergibt.

Warum Sie als Gastgeber streng bleiben müssen

Sie werden schon ihre Gründe haben, warum sie eine bestimmte maximale Anzahl an Personen für ein Objekt festsetzen. Zum einen ist die Wohnung nur für diese Personen Anzahl ausgelegt. Zum anderen würde es bei einer Überlastung zu Problemen zum Beispiel mit dem Nachbarn wegen Lärm kommen oder auch zu zusätzlichen Unkosten im Hinblick auf Strom, Wasser. Nicht zu vernachlässigen ist der erhebliche Reinigungsaufwand, der entsteht, wenn mehr Besucher in der Ferienwohnung übernachten.

Es gibt in einigen Ländern gesetzliche Vorgaben, jede Person als Gastgeber zu registrieren, die in einem Haus oder in einer Wohnung unterkommt. Infolge von Katastrophen wie Überschwemmungen oder nach einem Unfall, kann es dazu kommen, dass ein nicht autorisierter Gast sein den Gastgeber verklagt. Die Probleme liegen also auf jeden Fall auf Seiten des Gastgebers. Wer die Regeln in diesem Bereich durchsetzt, schützt sich also vor rechtlichen und finanziellen Folgen, die sie im Ernstfall teuer zu stehen kommen.

Vor dem Besuch: Richtlinien und Hausordnung

Hat ein Gast ein Objekt reserviert, ist der Gastgeber verpflichtet, den Interessenten und den potentiellen Gast über die Richtlinien in Bezug auf die autorisierten Gäste zu informieren. Professionell Stain Art, ihre Richtlinien einem Gast näher zu bringen gelingt über die Haus Ordnung. In diese Haus Ordnung können Sie alle Sachverhalte und Regeln klar darlegen, an die sich die Gäste zu halten haben, wenn Sie in Ihrem Objekt übernachten. Dazu gehören unter anderem Regeln in Bezug auf das Rauchen, Haustiere, parken, Müll, die Check out Zeiten oder Lärm. 

Geben Sie unbedingt in der Hausordnung auch die maximale Anzahl der Gäste an. Sie liegen in diesem Zusammenhang fest, wie viele Personen in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus wohnen dürfen. Das bedeutet im Gegenzug, wenn ein Gast für vier Personen reserviert hat, dürfen im Endeeffekt nicht sechs Personen anwesend sein. Aus der Haus Ordnung sollte deutlich ersichtlich sein, dass die Gäste keine zusätzliche Besucher mitbringen dürfen und das auch Partys untersagt sind.

Jeder Gast ist dazu verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten und diese zu unterschreiben. Personalisieren Sie ihre Hausordnung und orientieren Sie sich an den Vorgaben, die es vielfach im Netz gibt. Führen Sie in dem Regel Katalog auch die Konsequenzen auf, wenn es zu einem Regelverstoß kommt.

Übernehmen Sie die Namen aller Gäste in den Mietvertrag. Beide Parteien müssen diesen Mietvertrag unterschreiben, er gilt als Nachweis, wenn es einmal zu Unstimmigkeiten kommt. Natürlich können sich die Mietverträge je nach Ferienwohnung und Objekt unterscheiden, zu den identischen Punkten gehört aber immer die Festlegung der Anzahl der Gäste, die Zeiten für Check out und Check in, die Mindestanforderungen für den Aufenthalt ebenso wie den Mietpreis und zusätzliche Gebühren. Heißen sie ihre Gäste willkommen, so sollte jeder noch einmal seinen Namen aus dem Mietvertrag aufschreiben. Damit haben die Gäste klar angegeben, wer zu den Personen gehört, die dieses Objekt bewohnen. Sie können sich im Nachhinein nicht rechtfertigen Besucher mitzubringen, die vorher nicht autorisiert worden.

Sicherheiten durch die Kaution

Haben Sie bereits die Regeln festgelegt und in der Hausordnung definiert? Sehr gut. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen auch die notwendigen Konsequenzen festzulegen, falls ein Gast gegen die Hausregeln verstößt. Für den Sicherheitsfall nehmen Sie eine Kaution. Sie dürfen die Kaution nicht nur verwenden, wenn an den Immobilienmöbeln und Gegenständen Schäden verursacht wurden. Verstöße gegen die Hausordnung können ebenso mit einem Abzug der Kaution geahndet werden. Die Vermieter haben demnach das Recht die Kaution einzunehmen und einzubehalten, wenn die Gäste zusätzliche Besucher in das Objekt mitgebracht haben. Die Kaution wird im Voraus entrichtet, so haben die Vermieter immer eine gewisse Sicherheit in der Hinterhand. Verweisen Sie in der Hausordnung, dass zusätzliche Gebühren für weitere Besuche und Gäste anfallen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Sie dürfen nicht willkürlich Kaution einbehalten, wenn sie selbst nicht einverstanden waren, wie die Gäste sich in einem Objekt verhalten haben. Gehen Sie auf Nummer sicher und halten Sie die Regeln in der Hausordnung fest, um im Endeeffekt auch mit den notwendigen Konsequenzen etwas in der Hinterhand zu haben.

Wie hoch sind die Gebühren für zusätzliche Gäste?

Bei diversen Anbietern und Plattformen steht es den Vermietern frei, eine Gebühr für zusätzliche Besucher mit aufzunehmen. Sie finden diese Gebührenliste auf der Preisseite direkt auf der Webseite oder in einem Inserat. Den Betrag für zusätzliche Besucher darf der Vermieter frei auswählen. Hierfür gibt es keine Grenzen. Bedenken Sie, dass sie diese Gebühr nicht im Nachhinein einfach erheben können. Wirksame Maßnahmen und zusätzliche Ausgaben können sie erst für Zukünftige Vermietung in festlegen.

Es gibt dann aber immer noch unverbesserliche Gäste, die denken, sie könnten die Besucher heimlich am Vermieter vorbei schummeln. Hier gibt es ein paar wirksame Methoden, wie sie den ungebetenen Gästen auf die Schliche kommen.

Im Freien im Außenbereich können Sie eine Überwachungskamera an der Immobilie installieren. Sie ist eine wirksame Methode, um zu sehen, wer alles Zutritt zum Haus hat und wer nicht. Der Eingang oder die Einfahrt sind der geeignete Platz für diese Kamera. Doch Vorsicht, sie sollte niemals öffentliche Plätze oder Straßen ab Filmen. Sie bewegen sich hier rechtlich in einer Grauzone. Zudem dürfen sie auch keine in Überwachungskamera heimlich in der Wohnung installieren und so die Gäste ab Filmen. Die greifen hiermit in das Datenschutzrecht ein und begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Zu den neuesten Erfindungen gehört die intelligente Türklingel. Sie informiert automatisch über eine installierte Kamera an der Haustür das Smartphone. Über eine Kamera kann der Vermieter dann live sehen, wer sein Haus betritt. Das spielt doch keine Rolle, wo sie sich gerade befinden. Sie könnten sogar eine gegen Sprechfunktion nutzen und mit den Gästen reden. Zumeist hält es die Besucher schon davon ab, mehr Personen als vereinbart mitzubringen, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass im Eingangsbereich eine Kamera installiert ist. Verweisen Sie in der Hausordnung direkt auf die Kameraüberwachung und auf die Sicherheit, die diese auch für die Gäste gewährt. So begehen Sie eigentlich keinen Fauxpas, in dem sie in die Privatsphäre der Urlauber vordringen und sie gehen auf Nummer sicher, dass auch nur wirklich die Personen die Wohnung betreten, für die sie reserviert wurde.

Wenn sie sich besonders gut mit den Nachbarn der Ferienwohnung verstehen, können Sie auch die Nachbarn darauf ansprechen,. Doch gehört zu diesem Vorhaben schon sehr viel Absprache. Der Nachbar müsste einen Zeitplan haben, nachdem er nachvollziehen kann, von wie viel Personen die Ferienwohnung nun vermietet wurde. Sobald dann ein Besuch in der nicht autorisiert ist, das Objekt betritt, kann der Nachbar den Besitzer informieren, der dann wiederum die erforderlichen Schritte einleitet. Aber auch diese Methode es tut mit Vorsicht zu genießen, schließlich möchte man die gestern nicht hinter der Hecke überwachen lassen. Es geht in erster Linie darum, dass ich die Urlauber wohl fühlen und sich frei in den Ferienobjekt bewegen können. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Hausverwalter oder der Hausmeister, der sich um das ihr Objekt kümmert einen Blick auf die Anzahl der Gäste wirft.

Es gibt Portale, die den Vermietern die Möglichkeit geben, selbst mit den Gästen bei Vertragsbrüchen in Kontakt zu treten. Kann der Vermieter zum Beispiel stichhaltige Beweise vorlegen, bietet die Plattform Airbnb eine Kontaktaufnahme mit den Gästen an. Das Portal leitet dann eine Untersuchung ein, um den Reisenden zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen oder einen Teil der Kaution einzubehalten. Häufig haben die Gastgeber und Besitzer der Ferien Immobilie Angst, diese Schritte einzuleiten, schließlich besteht immer die Gefahr sich dadurch eine negative Bewertung ein zu handeln. Aus diesem Grund haben die bekannten Portalen wie Airbnb mittlerweile ein Fairnessprotokol für die Bewertungen eingeführt. Zudem haben Sie die Möglichkeit direkt auf die Bewertung zu antworten und klarzustellen, warum die Kaution einbehalten wurde oder warum eine gewisse Gebühr zusätzlich an viel.

Wenn sie noch nicht Teil eines Portals über Airbnb sind, können Sie denn noch die Überwachungssysteme bei sich im Objekt durchsetzen. Achten Sie auf die Richtlinien der Kaution und formulieren Sie klar und deutlich in der Haus Ordnung die Regeln und die Konsequenzen, wenn sich die Gäste nicht daran halten. Bleiben Sie transparent, wenn es um Ehrlichkeit und Loyalität geht.

Was für die nicht autorisierten Besucher gilt, trifft natürlich auch auf Gäste zu, die trotz Verbot Haustiere mit ins Objekt bringen. Ist die Ferienwohnung Haustür freundlich, können Sie das Objekt auch für Urlauber mit vier Beinen zugänglich machen. Doch erheben Sie für ein Haustier pro Übernachtung eine bestimmte Gebühr, die gegen die erhöhten Kosten und den Aufwand bei der Reinigung gegengerechnet werden. Ist die Wohnung hingegen nicht für Haustiere geeignet, sollten Sie dies so auf der Webseite und im Inserat deutlich machen. Sprechen Sie ein klares Verbot aus. Verweisen Sie in der Hausordnung, dass die Gäste für die Kosten zu tragen haben, wenn sie gegen diese Regeln verstoßen.

Zusammenfassung

Formulieren Sie klar in einer Hausordnung und in ihren Regeln die Vorschriften, die für ihr Ferienobjekt gelten. Verweisen Sie im Inserat auf den Buchungsportalen ebenso auf die maximale Belegungszahl wie zum Beispiel auf der Webseite. Ihre Wohnung ist nur für eine bestimmte Anzahl an Personen zugelassen, für die ein Gast dann reservieren und bezahlen kann. Wer gegen die Absprache und die Vereinbarung im Mietvertrag über diese Zeit hinaus geht, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, diese Kosten aufzulisten, die regelt klar deutlich zu machen und die Konsequenzen aufzuzeigen, die mit einem Regelverstoß auf einen Gast zu kommen. Den Vermietern bleiben verschiedene Kontrollinstanzen, wenn es um die Sicherstellung des Objektes geht. In erster Linie sollten Sie aber an die Privatsphäre und die Freiheiten der Gäste denken. Eine klare Sprache, eine deutliche Hausordnung und ein gut verständliche Mietvertrag bilden eine Basis für ein komplikationsfreies Verhältnis zwischen Vermietern und Gästen.