Ferien, Urlaub und Abstand vom Alltag bedeutet für kaum einen Gast, auch auf sein geliebtes Tablet oder Smartphone zu verzichten. Wer bei seinen Gästen punkten möchte, versorgt Sie stabilem WLAN und einer Internetverbindung am Feriendomizil. Auf diese Weise können die Urlauber, E-Mails beantworten, einen Film herunterladen, Musik hören oder in den sozialen Netzwerken surfen, ohne ihre mobile Datenverbindung zu belasten. Schon bald ist es kaum noch möglich, einen Gast ohne WLAN Verbindung von der Ferienwohnung oder Ferienhaus zu überzeugen. Was dabei wichtig ist, wollen wir in diesem Artikel übersichtlich zusammenstellen.
Kostenlose WLAN in Ihrer Ferienwohnung
Was ist bei der WLAN Verbindung wichtig?
Wer im Urlaub für seine Gäste ein funktionierendes WLAN zur Verfügung stellen möchte, muss ein paar wichtige Dinge vorbereiten. Es gehören obligatorische Ausstattungsmerkmale dazu, damit ihr Feriendomizil bald beliebt bei allen Gästen ist. Die Probleme mit der fehlenden Digitalisierung sollten Sie nicht unterschätzen, mittlerweile nutzt der Gästestamm generationsübergreifend das WLAN. So wollen auch die Großeltern in ihrem Urlaub Kontakt zu den Lieben zu Hause halten.
Wer übernimmt die Haftung für Datenmissbrauch?
Vermieter und Betreiber von Ferienobjekten stecken in der Zwickmühle. Sie wollen ihren Gästen die Möglichkeit und den Zugang zu einer funktionierenden WLAN Verbindung bereitstellen. Zugleich wollen Sie nicht die Gefahr auf sich nehmen, für die potentiellen Urheberrechtsverstöße der Gäste sowie für einen illegalen Datenaustausch auf nicht zugelassenen Musik- und Filmbörsen verantwortlich gemacht zu werden. Für diese Problematik gibt es eine Lösung. In den seltensten Fällen lassen sich wirklich die Schuldigen für diese Fälle ausfindig machen. Der digitalen Fingerabdruck ist die IP Adresse, die in Verbindung mit dem Wohnort und im Zugriffsort auf das Internet steht. Dies würde zum Anschlussinhaber führen, welcher im Fall der Ferienwohnung oder des Ferienobjektes Sie wären.
An dieser Stelle haben wir gute Nachrichten für alle Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses. Im September 2017 wurde die Störerhaftung endgültig abgeschafft. Von daher sind Sie als Vermieter auf der sicheren Seite, wenn Sie einem Nutzer beziehungsweise einem Gast das Internet zur Verfügung stellen.
Was bedeutet der Wegfall der Störerhaftung für Sie als Vermieter?
Am 22. September 2017 gab der Bundesrat grünes Licht für ein neues Gesetz: Das dritte Telemedienänderungsgesetz. Es erleichtert die Einrichtung offene WLAN Zugänge. Mit Beschluss dieses Gesetzes ist die so genannte Störerhaftung für den Anbieter, also für den Betreiber eines Ferienhauses, ein für alle Mal beendet. Seit 2017 darf der Betreiber und Anbieter von öffentlichen Internetzugängen nicht mehr dafür haftbar gemacht werden, wenn ein Gast zum Beispiel illegale Inhalte ins Netz stellt oder sich diesenherunter lädt. Wir müssen in der Nutzung und in Verbindung mit dem WLAN Netzwerk nicht darauf hinweisen.
Sie haben die Möglichkeit, einen unverschlüsselten Internetzugang anzubieten, ohne einen Rechtsverstoß der Gäste zu riskieren und von einer Anwaltskanzlei abgemahnt zu werden. Die Anbieter dürfen ihre Nutzer nach wie vor freiwillig registrieren und für den WLAN Zugang ein Passwort verlangen. Dieses Passwort ist nicht einmal verpflichtend. Der Rechteinhaber darf in spezifischen Fällen von dem WLAN Anbieter sogar verlangen, technische Maßnahmen einzuleiten, zum Beispiel wenn es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Diese Maßnahmen sind immer dann notwendig, wenn konkrete Inhalte nicht mehr aufrufbar sein dürfen oder einzelne Internetseiten gesperrt werden.
Die wichtigsten Änderungen im Telemediengesetz
- Störerhaftung ist abgeschafft
- Keine Haftung für den WLAN Anbieter
- WLAN Anbieter muss die Anwaltskosten nicht übernehmen
- Haftung der Verursacher
- Keine Pflicht zu Passwörtern
- Es besteht die Möglichkeit, den Zugriff auf Seiten mit illegalen Inhalten zu sperren
Wie Sie Ihr WLAN Netzwerk absichern?
Wenn das Telemediengesetz 2017 Sie auch von den wesentlichen Haftungen und Verpflichtungen für Passwörter ausgenommen hat, gibt es dennoch einige elementare Dinge in Verbindung mit dem WLAN für die Ferienunterkunft zu bedenken. Sie sollten einen separaten Gästezugang einrichten. Es handelt sich hierbei um einen WLAN Anschluss, der von Ihrem Feriendomizil aus den Gästen zur Verfügung steht. Dieser Zugang darf ausschließlich von einem Gast verwendet werden. Dieser spezielle Gastzugang erleichtert Ihnen im oberen fraglichen Zeitpunkt auch die Zuordnung zu den Anschlüssen, wenn es zum Beispiel zu Verstößen kommt. Zudem sichern Sie Ihr privates Netzwerk vor Viren.
Sichere Verschlüsselung durch WAP2 Verfahren
Sie sollten ausschließlich auf eine sichere Verschlüsselung zurückgreifen. Heute gehört das WAP2 Verfahren zum Standard, wenn es um den Internetzugang geht. Es ist eine spezielle Sicherung für die Funknetzwerke und verhindert das Dritte sich unbefugten Zugriff auf Ihr Netzwerk verschaffen. Andernfalls könnte jeder Passant oder ein Gast im Nachbarhaus auf den Internetzugang zurückgreifen. Das ist immer dann von Interesse, wenn Sie diese Nutzung des Internes auf eine bestimmte Datenmenge regulieren.
Richten Sie eine zusätzliche Firewall auf Ihrem WLAN Router ein. Sie können darüber bestimmte Internetseiten blockieren, die für den Austausch von Daten, also für das Filesharing, genutzt werden. Möchten Sie sich und Ihre Gäste zusätzlich gegen den Missbrauch des Internets schützen, sollten Sie jeden Nutzer über die Berechtigungen und Pflichten mit dem Zugang aufklären. Nehmen Sie zum Beispiel die gestatteten Zwecke der Internetnutzung mit in eine Klausel in den Mietvertrag auf und verweisen Sie nochmals im Gästeordner auf diese Regeln. Wenn Sie sich selbst nicht mit dem Internet-Zugang auskennen oder Berührungsängste haben, nehmen Sie die Hilfe von professionellen Anbietern in Anspruch. Vielleicht gibt es in Ihrem Bekanntenkreis jemanden, der sich mit der Einrichtung eines sicheren WLAN Netzwerkes auskennt.
WLAN Router oder Hotspot?
Ein klassischer WLAN Router bietet eine perfekte Internetverbindung für eine einzelne Ferienwohnung. In der Regel verfügen die neuen Router über ein Gast WLAN. Das ist ein gesondertes Netzwerk, das nur den Gästen und den Inhabern eines WLAN geschützten Passworts uneingeschränkten Zugang zum Internet ermöglicht. Ihr privates Netzwerk bliebe davon unberührt, was auch die Zugriffe von fremden Nutzern.
Es handelt sich bei dem Gäste WLAN um einen Hotspot, der sich für diverse Wohneinheiten anbietet, die sich in einem Areal oder in einem Haus befinden. Durch diesen Hotspot haben mehrere Gäste zur gleichen Zeit die Möglichkeit, das Internet zu nutzen. Es wäre aufwändig, für jeden einzelnen Gast persönlich die Rechtmäßigkeit der Benutzung zu klären. In der Regel können Sie über einen Spezialzugang den Gästen Zugriff auf diesen Hotspot gewähren.
Zusammenfassung
Statten Sie das Ferienhaus oder die Ferienwohnung unbedingt mit einem WLAN Netzwerk und der Möglichkeit für Ihre Gäste aus, auf das Internet zurückzugreifen. Seit dem Telemediengesetz 2017 sind Sie sicher vor einem Datenmissbrauch. Sie können eine unrechtmäßige Nutzung der Gäste nicht abgemahnt werden. Sie sollten Ihren WLAN Router mit einer Firewall ausstatten und auf einen sicheren Verschlüsselungsstandard setzen, wie das WAP2-Verfahren.
Klären Sie Ihre Gäste über die Pflichten in Verbindung mit der Nutzung der Internetverbindung am besten gleich im Mietvertrag auf. Nutzen Sie die Möglichkeit und richten Sie einen separaten Zugang für die Ferienhaus-Gäste und für die private Nutzung ein. So schützen Sie sich selbst vor Viren und können bei einer missbräuchlichen Nutzung des Internets den Verursacher eindeutig zuweisen.